Selbstbestimmt leben mit Assistenz

Persönliche Assistenz ist jede Form der persönlichen Hilfe, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Möglichkeit bietet, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.

Assistenten unterstützen in allen Bereichen des Alltages. Dazu gehören die Körperpflege, die medizinische Krankenpflege, Alltagsverrichtungen im Haushalt und Unterstützung bei der Freizeitgestaltung.

Menschen, die aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung einen Anspruch auf Teilhabeleistungen haben, können für die Erbringung der Leistungen ein persönliches Budget beantragen. Sie können das Budget als Sach- oder Dienstleistungen beziehen oder sich Dienstleistungen selbst einkaufen. Im Rahmen einer so genannten Budgetkonferenz wird der jeweilige Hilfebedarf ermittelt. Die Beantragung eines persönlichen Budgets ist nicht als weitere Leistung zu verstehen, sondern lediglich eine Umstellung der Leistungserbringung, um mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit zu garantieren. 

Ein persönliches Budget kann bei einem einzelnen Leistungsträger oder auch als trägerübergreifendes persönliches Budget, bei dem zwei oder mehr Leistungsträger beteiligt sind, beantragt werden. Dafür können je nach Assistenzbedarf verschiedene Kostenträger in Frage kommen. Den Antrag können Sie bei dem vermutlich größten Leistungsträger oder bei einer der sog. gemeinsamen Reha-Servicestellen stellen. Mögliche Kostenträger können sein: Pflegekasse, Sozialhilfeträger, Krankenkasse, Integrationsamt, Unfallversicherung. 

Die persönliche Assistenz kann nach dem Arbeitgebermodell oder mithilfe einer Assistenz-Genossenschaft erfolgen.

Persönliche Assistenz nach dem Arbeitgebermodell 

Beim Arbeitgebermodell liegt die Organisation vollständig in den Händen des Assistenznehmers. Die Assistenten sind bei dem Assistenznehmer angestellt. Sie leisten die notwendige Unterstützung für den Arbeitgeber, der durch diese Hilfe den eigenen Tagesablauf in Eigenregie gestaltet. Bei dieser Form können die Assistenten bei einem Krankenhausaufenthalt auch mitgenommen werden. Einige Vereine der „Selbstbestimmt Leben“- Bewegung bieten einen Buchhaltungs- und Abrechnungsservice an. 

Assistenzvereine- und Genossenschaften    

Hier übernimmt der Träger die Personalorganisation, die Lohnabrechnung und Finanzverwaltung. Damit ist der Verwaltungsaufwand für den Assistenznehmer deutlich geringer. Eine Personalauswahl ist nur eingeschränkt möglich, jedoch ist eine Vertretung, z. B. bei Urlaub oder Krankheitsausfall des Assistenten gewährleistet.

Weiterführende Informationen

DGM-Infodienst für Mitglieder mit den Themen:

  • Persönliche Assistenz  
  • Begleitperson / Assistenzpflege im Krankenhaus und in stationären Einrichtungen der Vorsorge- und Rehabilitation  
  • Das trägerübergreifende persönliche Budget

Ansprechpartner

  • www.forsea.de (Bundesverband Forum Selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V.)  
  • www.nitsa-ev.de (Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz NITSA e.V.)  
  • www.isl-ev.de (Interessengemeinschaft Selbstbestimmt Leben ISL e.V.)